Gastangler
Gastkartenverkauf Erlaubnisschein zum Fischfang
Gastkartenverkauf beginnt am 8.4.2024
Gäste oder passive Vereinsmitglieder, welche an den vom Verein gepachteten Gewässern angeln möchten, benötigen einen auf Ihren Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen und für das laufende Jahr gültigen Fischereischein sowie Erlaubnisschein zum Fischfang.
Letzterer ist ausschließlich während der Geschäftsöffnungszeiten
Mo,Mi: 09:30-12:30 Uhr
Di,Do,Fr: 09:30-12:30 Uhr sowie 15-17 Uhr
Sa: 09-12 Uhr
unter nachfolgender Adresse erhältlich:
Sport- und Freizeitartikel Gläsner
99718 Greußen
Bahnhofstr. 1 ( Nähe Rathaus )
Zusätzlicher Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen:
Der Gastkartenverkauf wird außerhalb der Öffnungszeiten des Geschäftes „Sportartikel Gläsner“ erweitert:
- Nach telefonischer Rücksprache und Vereinbarung mit Vereinsmitgliedern kann entsprechend
der Tabellendaten innerhalb der angegebenen Zeiten ein Kauf von Gastkarten am Übergabeort vereinbart werden.
- Verkauf erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Fischereischeines für alle Erlaubnischschein Interessenten,
da ab 2021 bestimmte Daten nach ThürFischVO gesetzlich erhoben werden müssen.
- OHNE Vorlage Fischereischein und AUßERHALB der gelisteten Zeiten findet KEIN Verkauf von Erlaubnisscheinen statt!
- Es erfolgt KEIN Verkauf an Vierteljahres Fischereischeininhaber!
Telefonummer |
Zeit |
Übergabeort |
01749301869 |
Mo-Fr 18-20 Uhr |
Clingen |
01604368122 |
Mo-Fr 18-20 Uhr |
Abstbessingen |
01731950714 | Mo-Fr 18-20 Uhr | Straussfurt |
Der Fischereierlaubnisschein wird inklusive Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO zum Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen zu nachfolgenden Preisen ausgegeben:
Art des |
Wer |
Gebühr |
Tageskarte (24h) (Karte gültig für 24h ab eingetragenen Datum/Zeit) |
Passive Vereinsmitglieder AV Greußen |
7,00 € |
VDSF/DAV-Mitglieder |
15,00 € |
|
Nicht organisierte Angler |
17,00 € |
Zusätzlich zum angegebenen Preis wird eine Rückgabegarantie in Höhe von 3 Euro erhoben, die bei Abgabe des Fangbuches bis zum Jahresende zurück erstattet wird. Der Fischereierlaubnisschein kann jeweils getrennt für nachfolgende stehende Gewässer oder Fließgewässer unter Beachtung der Sonderregelungen für Vierteljahres-Fischereischein Inhaber erworben werden:
Stehende Gewässer |
Fließgewässer |
Hängsberg |
Steingraben (Gemarkung Greußen) |
Stau Großenehrich |